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01Leistungen · Rückbau & Baufeldfreimachung

Abriss

Kontrollierter Rückbau als erster Bauabschnitt

Bevor Neues entstehen kann, muss Bestehendes oft weichen – ganz oder in Teilen. Wir planen den Abriss als festen Bestandteil Ihres Bauvorhabens: vorbereitet, geordnet und mit Blick auf das, was danach auf dem Grundstück entstehen soll.

Bagger und Erdarbeiten auf einem geräumten Baufeld
Visualisierung

Leistungsschwerpunkte

  1. 01

    Bestandsaufnahme vor Beginn

    Wir sehen uns Gebäude, Grundstück und Umgebung an, bevor ein Termin steht – einschließlich Zufahrten, Nachbarbebauung und vorhandener Anschlüsse.

  2. 02

    Kontrollierter Rückbau

    Gebäude und Bauteile werden schrittweise zurückgebaut, damit angrenzende Bereiche geschützt bleiben und Materialien getrennt erfasst werden können.

  3. 03

    Entsorgung koordiniert

    Abtransport und Entsorgung der anfallenden Materialien stimmen wir mit den zuständigen Entsorgungsbetrieben ab und halten sie nachvollziehbar fest.

  4. 04

    Fläche für den nächsten Schritt

    Am Ende steht ein geräumtes Baufeld, auf dem Erdarbeiten, Gründung oder Neubau ohne Umwege beginnen können.

Geräumtes, abgestecktes Grundstück vor Baubeginn
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Vermesser mit Tachymeter und Bauplan auf dem vorbereiteten Grundstück
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Was zu einem Abriss gehört

Ein Abriss beginnt lange vor dem ersten Bagger. Bauweise, Zustand, Anbauten und Keller eines Gebäudes bestimmen, wie es zurückgebaut werden kann. Hinzu kommen Fragen, die auf den ersten Blick nebensächlich wirken: die Abmeldung von Versorgungsanschlüssen, die Sicherung der Baustelle oder der Schutz von Bäumen und Grundstücksgrenzen.

Der Umfang reicht vom Rückbau einzelner Gebäudeteile – etwa eines Anbaus oder einer Garage – bis zum vollständigen Abriss eines Gebäudes, damit auf dem Grundstück neu gebaut werden kann.

Worauf es ankommt

Viele Gebäude stehen eng neben ihren Nachbarn. Wer abreißt, muss Erschütterungen, Staub und Lärm im Blick behalten und die Arbeiten so takten, dass Anwohner und angrenzende Grundstücke möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Ob für ein Vorhaben eine Genehmigung oder eine Anzeige erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und von den Vorgaben der zuständigen Behörde ab. Das klären wir vor Beginn gemeinsam mit Ihnen. Besteht der Verdacht, dass im Gebäude Materialien verbaut sind, die besondere Anforderungen an Ausbau und Entsorgung stellen, wird dies vorab untersucht und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

Wie wir vorgehen

Am Anfang steht eine Begehung vor Ort. Daraus entsteht ein Ablauf, der Reihenfolge, Zeitfenster und die Übergabe an die nachfolgenden Arbeiten festlegt. Weil ein Abriss häufig der erste Schritt eines größeren Vorhabens ist, planen wir ihn nicht für sich allein, sondern im Zusammenhang mit Erdarbeiten, Gründung und Neubau.

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Ein Grundstück mit Altbestand?

Erzählen Sie uns, was heute auf dem Grundstück steht und was dort entstehen soll. Wir sehen uns die Situation gemeinsam mit Ihnen an.